Die Aufgaben der Kreisbereitschaftsleitung
1. Leitung
- Die KBL bestätigt die Leitungskräfte und ernennt die Führungskräfte der Einsatzformationen.
- Sie betreut und unterstützt Führungs- und Leitungskräfte.
- Planung, Durchführung und Auswertung von Leistungsvergleichen/Wettbewerben.
- Vornahme von Belobigungen und Wahrnemung der Beschwerde- und Disziplinarbefugnisse nach der Ordnung für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren.
2. Zusammenarbeit
- Leitung des Kreisausschusses der Bereitschaften.
- Verantwortung für die Zusammenarbeit zwischen den Bereitschaften.
- Anberaumung und Leitung von Dienstbesprechungen der Leitung- und Führungskräfte.
- Mitwirkung bei der Ermittlung des Bedarfs an Einsatzkräften.
- Mitwirkung bei der Planung und Aufstellung von Einsatzformationen.
- Führung der Leitungsgruppe nach der K-Vorschrift.
- Zusammenarbeit mit dem Kreisgeschäftsführer und Mitarbeitern der Kreisgeschäftsstelle.
- Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Organisationen.
3. Vertretung
- Vertretung der Bereitschaften im Landesausschuss der Bereitschaften.
- Verantwortung für die Arbeit der Bereitschaften und Einsatzformationen gegenüber dem Präsidium.
- Vertretung der Bereitschaften auf Kreisverbandsebene gegenüber Dritten.
4. Entwicklung
- Mitwirkung bei der Personalplanung.
- Mitverantwortung für die Planung hinsichtlich der Bildung und Auflösung von Bereitschaften im Einvernehmen mit dem jeweiligen Präsidium.
- Mitwirkung bei der strategischen Aufgabenplanung.
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