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Unsere Grundsätze

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität

Die Aufgaben der Kreisbereitschaftsleitung

1. Leitung

  • Die KBL bestätigt die Leitungskräfte und ernennt die Führungskräfte der Einsatzformationen.
  • Sie betreut und unterstützt Führungs- und Leitungskräfte.
  • Planung, Durchführung  und Auswertung von Leistungsvergleichen/Wettbewerben.
  • Vornahme von Belobigungen und Wahrnemung der Beschwerde- und Disziplinarbefugnisse nach der Ordnung für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren.

 

2. Zusammenarbeit

  •  Leitung des Kreisausschusses der Bereitschaften.
  •  Verantwortung für die Zusammenarbeit zwischen den Bereitschaften.
  •  Anberaumung und Leitung von Dienstbesprechungen der Leitung- und Führungskräfte.
  •  Mitwirkung bei der Ermittlung des Bedarfs an Einsatzkräften.
  •  Mitwirkung bei der Planung und Aufstellung von Einsatzformationen.
  •  Führung der Leitungsgruppe nach der K-Vorschrift.
  •  Zusammenarbeit mit dem Kreisgeschäftsführer und Mitarbeitern der Kreisgeschäftsstelle.
  • Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Organisationen.

 

3. Vertretung

  • Vertretung der Bereitschaften im Landesausschuss der Bereitschaften.
  • Verantwortung für die Arbeit der Bereitschaften und Einsatzformationen gegenüber dem Präsidium.
  • Vertretung der Bereitschaften auf Kreisverbandsebene gegenüber Dritten.

 

4. Entwicklung

  • Mitwirkung bei der Personalplanung.
  • Mitverantwortung für die Planung hinsichtlich der Bildung und Auflösung von Bereitschaften im Einvernehmen mit dem jeweiligen Präsidium.
  • Mitwirkung bei der strategischen Aufgabenplanung.

 

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